Bericht zur StuKo-Sitzung am 01.09.2015

  • Masterarbeit
    • 75% der sonst zu erbringenden LP sind vorgeschrieben durch HSPV von März 2015 dies in §7, Abs. 2 vor
    • „Sobald die bzw. der Studierende den erfolgreichem Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von (mindestens 75 Prozent der Gesamtzahl der im Studiengang zu absolvierenden Leistungspunkte abzüglich der Leistungspunkte für die Abschlussarbeit nachweist (68 Leistungspunkte)), hat die bzw. der Studierende Anspruch auf die unverzügliche Vergabe eines Themas für die Masterarbeit.“ ist Rechtsanspruch
      • es kann schon vorher mit Betreuer Thema gewählt werden, offizielle Anmeldung dann erst ab 68 LP
      • ist auch im Sinne der Dozenten, dass Studenten Master in Regelstudienzeit schaffen; also Arbeiten an der Masterarbeit schon vor offziellem Beginn möglich
  • Zugangsvoraussetzungen
    • BSc Physik Abschluss mit mindestens 6 LP Astro - aber auch äquivalente Hochschulabschlüsse (dh. „Physik nah“) sind möglich
    • „Deutschkenntnisse sind nicht nachzuweisen“, da Studium auf Englisch durchgeführt werden soll
    • Entscheidung über Einzelfälle obliegt dem Prüfungsausschuss (soll ein gemeinsamer PA mit der Physik sein, mit Abgesandten aus der Astrophysik)
  • Prüfungslast nach dem ersten Studienjahr ist bisher sehr hoch, da fünf Module über das erste und zweite Semester gehen
    • Verschmälerung der Last durch Verschieben der Höheren Physik in 1. Semester (WiSe) und Spezielle Themen in 2. Semester (SoSe)
    • führt dazu, dass im SoSe beginnende Master-Studierende die speziellen Themen der Astrophysik bereits im ersten Semster hören, dies ist aber nicht zu vermeiden
    • Die Ordnung wird in dieser Form in die erste Prüfschleife geschickt.
  • Zuletzt geändert: vor 3 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)