Protokoll zur Vollversammlung der Fachschaft Mathematik / Physik vom 29.10.2012

Anwesend: 21 Studierende
Leitung: Martin Wüsthoff
Protokoll: Johann Nuck

Es wird der Haushaltsabschluss von den Finanzerninnen erklärt. Anschließend wird über Entlastung der Finanzerinnen abgestimmt. (21/0/0) Somit sind die Finanzerinnen fürs HHJ 11/12 entlastet.

  • Änderungsantrag (1.1): Die Satzung soll bzgl. der Beschlussfähigkeit dahingehend geändert werden, dass Beschlüsse auch dann verabschiedet werden können, wenn die Sitzung wiederholt mangels Teilnehmerinnen nicht beschlussfähig ist. (vgl. auch die übergeordnete Studierendenschaftssatzung §6 Abs. 4).

    Es soll überlegt werden, ob der FSR in Zukunft nach diesem Satzungspunkt handeln soll oder explizit diesen mit in die FSR-Satzung aufnimmt. Ein möglicher Entwurf kann sein:

    „Ist eine Satzung nicht beschlussfähig, sodass anstehende Beschlüsse nicht verabschiedet werden können, so ist die nächste Sitzung, unabhängig von ihrer Beschlussfähig, für diese Beschlüsse beschlussfähig. In der fristgerechten Einladung für die nächste Sitzung muss auf diese Regelung hingewiesen werden und die entsprechenden Beschlüsse genannt werden.“

    Am einfachsten einzufügen als Absatz (4) in §8, Beschlussfähigkeit der Sitzung des Fachschaftsrates.


Nachdem der Änderungsantrag vorgestellt wurde, wird angemerkt, dass §8 Absatz (4) schon ähnliches geregelt ist. Nach Disskusion wird folgender Änderungsantrag (1.2) zur Abstimmung gestellt:

  • §8 Absatz (4) soll geändert werden in:
    „Ist eine Sitzung nicht beschlussfähig, sodass anstehende Beschlüsse nicht verabschiedet werden können, so ist die nächste Sitzung, unabhängig von ihrer Beschlussfähig, für diese Beschlüsse beschlussfähig, sofern mindestens ein FSR-Mitglied anwesend ist. In der fristgerechten Einladung für die nächste Sitzung muss auf diese Regelung hingewiesen werden und die entsprechenden Beschlüsse genannt werden.“


Es wird über die Änderung des Antrages abgestimmt (21/0/0). Somit ist der Änderungsantrag (1.2) angenommen.

  • Änderungsantrag (2):
    Es soll in §8 Absatz (1) eingebaut werden, dass auch die ordnungsgemäße Einladung Voraussetzung zur Beschlussfähigkeit ist. Dies steht zum einen auch in der übergeordneten Studierendenordnung, außerdem wurde es auch bisher so gehandhabt. Somit soll über folgenden Entwurf bzgl §8 Absatz (1) abgestimmt werden:

    Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Fachschaftsrates anwesend sind und nach § 7 Absatz (2) ordnungsgemäß eingeladen wurde. “


Es wird über der Entwurf zur Abstimmung gestellt (21/0/0). Somit ist der Änderungsantrag (2) angenommen.

Es wird angemerkt, §9 Absatz (2) dahingehend zu ändern, dass assoziierte und restliche Mitglieder nur bei Finanzbeschlüsse kein Stimmrecht haben, da dies der Praxis des FSRs entspricht. Jedoch wird kein Antrag von einem Mitglied der Vollversammlung zur Abstimmung gestellt. Somit wird die Vollversammlung beendet.

fsr sitzung protokoll

  • Zuletzt geändert: vor 3 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)