Bericht zur StuKo-Sitzung am 11.01.2016

Studienordnung:

  • der Paragraph 4 wurde ergänzt; es werden auch Studenten zugelassen die ein Bezugsfach zur Physik studiert haben, dies beinhaltet konkret einen Nachweis von 60 LP in Physik oder Mathematik
  • bei Unklarheiten des Bezugsfaches von der Fakultät kann eine Einzelprüfung des Bewerbers erfolgen
  • um am Masterstudiengang teilzunehmen muss zuvor im Bachelor 180 LP erreicht worden sein
  • der Studiengang „ Astronomie“ wird in Englisch erfolgen, aus diesem Grund wird ein C1 Englischnachweis angefordert
  • es sind 72 LP anstelle der 68 LP erforderlich um die Masterarbeit schreiben zu dürfen
  • die Modulbezeichnungen wurden auf englische Bezeichnungen verändert
  • das Einführungsprojekt vom 3 Sem. soll hinführend zur Masterarbeit sein
  • der Wahlbereich (1-2 Sem.) wird z.B. spezialisiert auf „höhere Quantenphysik“, damit es nicht zu einer Doppelbelegung aus dem Bachelor kommt

Zulassungsordnung:

  • der Studiengang hat über das Jahr verteilt 20 Plätze zur Verfügung
  • Studiengang wird im WiSe und SoSE angeboten
  • es gibt einen NC und zusätzlich ein Motivationsschreiben
  • Motivationsschreiben enthält:
    • Berufsziel * Forschungsgebiete
    • Interesse * Studienverlauf, ausreichend eigene Fähigkeiten
  • kein Motivationsschreiben wird als 5 gewertet, gibt es zu wenig Teilnehmer hat der Bewerber dennoch Chancen auf den Platz

Offene Fragen:

  • Wie soll konkret die Zulassung aussehen z.B. 10 Plätze WiSe und 10 Plätze SoSe ?
  • Bietet unsere Universität eines für die Zulassung notwendiges Englischzertifikat an ?
  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)