Ältere VersionenLinks hierherNach oben Share via Share via... FacebookSend via e-MailPrint × Bericht zur StuKo-Sitzung am 11.01.2016 Studienordnung: der Paragraph 4 wurde ergänzt; es werden auch Studenten zugelassen die ein Bezugsfach zur Physik studiert haben, dies beinhaltet konkret einen Nachweis von 60 LP in Physik oder Mathematik bei Unklarheiten des Bezugsfaches von der Fakultät kann eine Einzelprüfung des Bewerbers erfolgen um am Masterstudiengang teilzunehmen muss zuvor im Bachelor 180 LP erreicht worden sein der Studiengang „ Astronomie“ wird in Englisch erfolgen, aus diesem Grund wird ein C1 Englischnachweis angefordert es sind 72 LP anstelle der 68 LP erforderlich um die Masterarbeit schreiben zu dürfen die Modulbezeichnungen wurden auf englische Bezeichnungen verändert das Einführungsprojekt vom 3 Sem. soll hinführend zur Masterarbeit sein der Wahlbereich (1-2 Sem.) wird z.B. spezialisiert auf „höhere Quantenphysik“, damit es nicht zu einer Doppelbelegung aus dem Bachelor kommt Zulassungsordnung: der Studiengang hat über das Jahr verteilt 20 Plätze zur Verfügung Studiengang wird im WiSe und SoSE angeboten es gibt einen NC und zusätzlich ein Motivationsschreiben Motivationsschreiben enthält: Berufsziel * Forschungsgebiete Interesse * Studienverlauf, ausreichend eigene Fähigkeiten kein Motivationsschreiben wird als 5 gewertet, gibt es zu wenig Teilnehmer hat der Bewerber dennoch Chancen auf den Platz Offene Fragen: Wie soll konkret die Zulassung aussehen z.B. 10 Plätze WiSe und 10 Plätze SoSe ? Bietet unsere Universität eines für die Zulassung notwendiges Englischzertifikat an ? Zuletzt geändert: vor 4 Jahren(Externe Bearbeitung)