Protokoll zum AK "Wahlordnung, Satzung und Geschäftsordnung überarbeiten"

Der Paragraph 7.1 der Wahlordnung soll um den folgenden Satz erweitert werden:

Treten bis zu zwölf (12) Kandidierende an, so können die Wählenden maximal die Hälfte der Kandidierenden (abgerundet) ankreuzen.

Begründung:
Die Anzahl der Kandidierenden ist in den letzten Jahren soweit zurückgegangen, dass praktisch alle, die sich auf dem Stimmzettel befinden, in den Fachschaftsrat gewählt werden können. Da dies in den Augen der Studierendenschaft keine ordentliche Wahl mehr darstellt, geht somit auch die Wahlbeteiligung zurück. Die Erweiterung des Paragraphen ermöglicht mit Kombination der Änderung des Paragraphen 7.5 der Wahlordnung wieder eine ordentliche Wahl.

Variante 2

Der Paragraf 7.1 der Wahlordnung soll um den folgenden Satz erweitert werden:

Die Wählenden haben maximal drei (3) Stimmen, um sie unter den Kandidierenden zu verteilen.

Der Paragraph 7.5 der Wahlordnung soll um den folgenden Satz erweitert werden:

Treten weiterhin bis zu zwölf (12) Kandidierende an, so müssen diese 3% der insgesamt abgegebenen Stimmen erreichen um einen Sitz im Fachschaftsrat Mathematik und Physik zu erhalten.

Begründung:
Die Anzahl der Kandidierenden ist in den letzten Jahren soweit zurückgegangen, dass praktisch alle, die sich auf dem Stimmzettel befinden, in den Fachschaftsrat gewählt werden können. Da dies in den Augen der Studierendenschaft keine ordentliche Wahl mehr darstellt, geht somit auch die Wahlbeteiligung zurück. Die Erweiterung des Paragraphen ermöglicht mit Kombination der Änderung des Paragraphen 7.1 der Wahlordnung wieder eine ordentliche Wahl.

Variante 2

Der Paragraf 7.5 der Wahlordnung soll um den folgenden Satz erweitert werden:

Kandidierende die einen Sitz im Fachschaftsrat Mathematik und Physik erhalten wollen, müssen 5% der insgesamt abgegebenen Stimmen erreichen.

Begründung:

Kandidierende sollen - wie in der ordentlichen Politik - Vertreter der Wählenden sein. Wenn sie nicht genug Stimmen auf sich vereinen können, sollen sie kein Platz im Fachschaftsrat bekommen.
Der Durchschnitt der letzten Jahre zeigt, dass der Kandidierende mit den niedrigsten Stimmen lediglich 3% dieser auf sich vereinen konnte. Eine niedrigere Hürde als 5% empfiehlt sich daher nicht, weil erwartet werden kann, dass jeder Kandidat mindesten 3% der Stimmen erhalten wird.
Das Ziel einer ordentlichen Wahl ist dadurch nicht gewährleistet.

Erweiterung des Paragraphen 21 um den Absatz 21.5:

Die Vollversammlung als oberstes Organ der Fachschaft Mathematik und Physik ist berechtigt, ein einzelnes Mitglied des Fachschaftsrates Mathematik und Physik mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) abzuwählen, aber muss im gleichen Zuge einen Ersatz als Mitglied vorschlagen (konstruktives Misstrauensvotum). In der Regel ist dies das stellvertretende Mitglied mit den meisten Stimmen. Sollten sich jedoch bis zu zwölf (12) Mitglieder im Fachschaftsrat befinden, so muss ein neues Mitglied vorgeschlagen werden. Das konstruktive Misstrauensvotum ist mindestens zwei (2) Wochen vor der Vollversammlung von mindestens (10) Studierenden aus der Fachschaft Mathematik und Physik unter Benennung von Gründen, die mit der aktuellen Legislaturperiode zu tun haben, zu beantragen. Gründe wären zum Beispiel:

  1. unzureichende Vertretung der Fachschaft durch unentschuldigtes Fehlen und unerledigte Aufgaben
  2. Schaden der Fachschaft durch Veruntreuen von Fachschaftsgeldern oder unbezahlte Rechnungen
  3. Amtsmissbrauch
  4. intransparentes Verhalten.

Die Liste von Gründen kann erweitert werden.

Begründung:
In den letzten Jahren hat sich die Fachschaft durch einzelne Mitglieder nicht vertreten gefühlt und es wurde durch einzelne Mitglieder auch Handlungsunfähigkeit durch Beschlussunfähigkeit hervorgerufen, da diese sich absichtlich von der Sitzung fernhielten. Es wurden ihnen wichtige Informationen wie Finanzen vorenthalten und Geld wurde über einen längeren Zeitraum nicht zurückbezahlt. Da es bisher nur die Möglichkeit der Neuwahlerzwingung für die Vollversammlung gibt, soll das konstruktive Misstrauensvotum eine Möglichkeit sein, einem einzelnen Mitglied des Fachschaftsrates das Misstrauen auszusprechen.
Um einen Missbrauch dieses Misstrauensvotums aus z.B. subjektiven Problemen mit der Person vorzubeugen, muss der Antrag von 10 Personen unterstützt werden, zwei Wochen vor der Vollversammlung eingereicht und schwerwiegende Gründe, die mit der aktuellen Legislaturperiode zu tun haben, angegeben werden.

Im Paragraph 7.2 der Satzung der Fachschaft Mathematik und Physik soll „Fachschaftsrat“ durch „Fachschaft“ geändert werden.

Begründung:
Der Paragraph 7.2 stellt einen Widerspruch zum Paragraphen 7.3 dar, welcher den FSR verpflichet, die Sitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Die Fachschaft kann jedoch den Termin nicht wahrnehmen, wenn dieser ihnen nicht zugänglich gemacht wird. Weiterhin kann damit auch nicht nachgewiesen werden, dass der FSR sich fristgemäß einlädt. Die Gefahr eines Missbrauchs ist gegeben.

Die Geschäftsordnung ist hier einzusehen (PDF folgt bei Fertigstellung): https://www.overleaf.com/read/pfdvcmvzfdbk

Begründung: Der FSR ist berechtigt, sich gemäß Paragraph 7.4 der Satzung der Fachschaft Mathematik und Physik eine Geschäftsordnung zu geben. Damit diese Geschäftsordnung auch Anwendung auf die Sitzungen der Vollversammlung findet, ist die Vollversammlung auch in diese einbegriffen. Somit gewinnen die Versammlungen an Struktur, welche klar einsichtig ist.

  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)