Ältere VersionenLinks hierherNach oben Share via Share via... FacebookSend via e-MailPrint × Inhaltsverzeichnis Protokoll zur Sitzung der Vollversammlung vom 03.12.2014 Top 0: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Erläuterung der Vollversammlung (VV) Top 1: Finanzen Top 2: Satzungsänderung Top 3: Zivilklausel Top 4: Sonstiges Protokoll zur Sitzung der Vollversammlung vom 03.12.2014 Anwesend: siehe Anwesenheitsliste Leitung: Danny Protokoll: Mandy Beginn der Sitzung um 18:18 zur Vollversammlung Top 0: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Erläuterung der Vollversammlung (VV) Begrüßung der Anwesenden Beschlussfähigkeit der VV wird festgestellt Erläuterungen: VV ist oberstes Organ der Fachschaft Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme Es gibt keine Stellvertreterregelung Eine Satzungsänderung erfordert eine 2/3 Mehrheit in der VV Top 1: Finanzen Haushaltsplan erstellt (s. Anhang) alte Finanzer, die für altes Haushaltsjahr verantwortlich sind, sind beide nicht anwesend Erläuterungen: SF steht für Sportfest; Posten „externe Veranstaltungen“ wurden gekürzt, dafür extra Posten eingefügt („Golm Rockt“, „Klausurtagung“, „Vernetzung und Weiterbildung“ - Zapf, KiP, KOMA) Sportfest ist gemeinschaftliche Veranstaltung verschiedener FSRs, abgerechnet über FSR MaPhy, sind aber nicht unsere Einnahmen, daher sollte nur unser Anteil an Kosten im Haushaltsplan stehen Der Haushaltsplan wird von der VV angenommen, mit folgenden Änderungen: Neuberechnng der Summe mit Sportfest und Änderung des Posten „Sportfest“ in tatsächliche Ausgaben (16/0/3) Entlastung der alten Finanzer für das letzte Haushaltsjahr: (12/0/7) aufkommende Frage: Warum keine Sitzungsverpflegung mehr? Oder Aufwandsentschädigung für den Wahlausschuss? offiziell kein Budget dafür eingeplant in Brandenburg Aufwandsentschädigung für den Wahlausschuss wäre wichtig, da es letztes Jahr Probleme beim Finden des Wahlausschusses gab Top 2: Satzungsänderung Antrag auf Aktualisierung von §5 (2), §13 (2), §14 (2) und §17 (4) „per Aushang“ soll aufgrund Modernisierung zu „in geeigneter Weise“/„auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft“ geändert werden Meinungsbild: Wollen wir an allen Stellen dieser Paragraphen die längere Version „auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft“ schreiben? (13/1/5) die Wahl des Wahlausschusses muss nicht geheim erfolgen, da sich meistens nur die geeignete Anzahl der Leute bereits erklärt Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung der §5 (2) zu: „Ordentliche Vollversammlungen müssen mindestens 14 Tage vorher in geeigneter, allen Mitgliedern der Fachschaft zugänglicher Weise, angekündigt werden, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft.“ , von §13 (2) zu „Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von den Mitgliedern des Fachschaftsrates gewählt. Auf Antrag mindestens eines bei der Sitzung anwesenden Fachschaftsmitgliedes hat die Wahl geheim stattzufinden.“, von §14 (3) zu „Der Wahlausschuss muss auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft veröffentlichen, wie Kandidaturen einzureichen sind.“ und von §17 (4) zu: „Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft fest.“ (18/0/1) (Alexander Putz geht 19:01) Antrag auf Änderung von §5 (1), Einführung von (2a), (2b) und (2c) zur Spezifizierung von „ordentlicher“ und „außerordentlicher“ VV Meinungsbild: Wollen wir eine Prozentzahl in §5 (1) beibehalten? (1/14/3) Meinungsbild: Wie viel Fachschaftsmitglieder sollen nötig sein, um eine VV einzuberufen? 10: 10, 15: 8, Enthaltung: 0 Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §5 (1) zu: „Die Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik wird zu aktuellem Anlass nach Beschluss des Fachschaftsrats oder auf schriftlichen Antrag an den Fachschaftsrat von mindestens 10 Fachschaftsmitgliedern durch den Fachschaftsrat einberufen. Der Fachschaftsrat hat in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail, die Tagesordnung mindestens drei Tage vor der Sitzung zu veröfflichen.“ und die Einführung von §5 (2a), (2b) und (2c): „(2a) In besonders dringenden Fällen kann analog zu §5(1) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden. In dem Fall verringert sich die Ankündigungsfrist auf 7 Tage.“ „(2b) Die Beschlüsse der außerordentlichen Vollversammlung müssen, wenn ihre Wirkungsdauer ein Semester übersteigt, durch die nächste ordentliche Vollversammlung bestätigt werden.“ „(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden.“ (14/0/4) (Matthias Schall geht um 19:32) Antrag auf Änderung von §6 (2) Meinungsbild: Wollen wir die Begrenzung der Anzahl der FSR-Mitglieder aufheben? (11/4/2) Der Antrag wird zurückgezogen Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen „unbeschränkten FSR“ (keine obere Grenze für die Anzahl der FSR-Mitglieder), welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann. (12/0/5) (Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45) Antrag auf Änderung von §10 (1) und Einführung von §10 (1a), (1b), (1c) Meinungsbild: Wollen eine Zeitspanne in Monate für die Amtszeit des FSRs angeben? (10/3/4) Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §10 (1) zu: „Der Fachschaftsrat wird mindestens einmal im Jahr in geheimer Wahl von der Vollversammlung gewählt.“ und der Einführung von „(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate.“ (15/1/3) (Moritz Zeidler und Michael Wolff gehen um 19:54) Die Vollversammlung legt dem FSR nahe, dass in der Satzung festgehalten wird, dass es eine Wahl geben muss. Antrag auf Änderung von §11 (Abschaffen von Misstrauensvotum und Einführen von Vorgezogenen Neuwahlen) Durch Misstrauensvotum konnten einzelne FSR-Mitglieder rausgeworfen werden, was zum Nachrücken von Stellvertretern führen konnte. Das wird als ungünstig empfunden. um Absetzen eines unerwünschten FSRs durch die Fachschaft zu gewährleisten soll neuer §11 Vorgezogene Neuwahlen eingeführt werden * Die Vollversammlung beschließt die Streichung von §11 konstruktives Misstrauensvotum und dessen Stelle die Einführung von §11 Vorgezogene Neuwahlen „(1) Die Vollversammlung kann mit 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen eine vorgezogene Neuwahl des Fachschaftsrates erzwingen. Die Neuwahlen müssen mindestens sechs Wochen später abgeschlossen sein. (2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein. (3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend.“ (15/1/1) Antrag auf Änderung von §12 Da das Abwählen einzelner FSR-Mitglieder nicht mehr möglich ist, aber durchaus die Notwendigkeit besteht, den Posten des Finanzers neu zu besetzen, soll ein Passus dazu eingefügt werden. Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §12 (1) zu: „Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der oder die für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt. (2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr oder auf Forderung der Vollversammlung gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab.“ (12/0/5) Antrag auf Einführung von §14 (4) Aufgrund zurückgehender FSR-Bewerbungen soll der Bewerbungszeitraum im Zweifel verlängert werden Die Vollversammlung beschließt die Einführung von §14 (4): „Treten bis zum Stichtag der Anmeldung für die Wahl zum Fachschaftsrat nicht mindestens 8 Kandidaten an, verlängert sich die Bewerbungsphase automatisch um zwei Wochen. Ebenso wird der Wahltermin um zwei Wochen verschoben, die in §11(a) und §11(b) gesetzte Frist verlängert sich ebenfalls um zwei Wochen. Dies geschieht nicht, wenn der Wahltermin bereits einmal automatisch verschoben wurde.“ (13/1/3) Top 3: Zivilklausel Vorstellung: Was ist eine Zivilklausel? Die Zivilklausel ist eine selbstverpflichtung von Universitäten oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, ausschließlich für zivile und friedliche Zwecke zu forschen. Damit ist eine Zusammenarbeit von Universitäten z.B. mit der Bundeswehr nicht erlaubt. Momentan haben 14 deutsche Universitäten eine Zivilklausel (z.B. Uni Bremen, TU Berlin) Diskussion über letzte Vollversammlung und dortige Beschlüsse über Zivilklausel (http://www.fsr.physik.uni-potsdam.de/doku.php?id=fsr:protokolle:20140113_vollversammlung#top_3befragung_zur_zivilklausel) Besprechung in den Mat.-Nat.-Vernetzungstreffen, führte zu Diskussion in anderen FSRs (G³ und BCE) keine Einstimmigkeit auf Fakultätsebene hat zur Gründung einer Ethik-Hochschulgruppe stUPs (students think UP straight) geführt (Michael Jung geht um 20:24) erneute Abstimmung über die Punkte der letzten VV: Die Fachschaft Mathe-Physik fordert: Es dürfen keine Gelder militärischer Einrichtungen (Institutionen und Firmen) angenommen werden (6/3/6) Forschungsgelder militärischer Einrichtungen (Institutionen und Firmen) müssen ganz transparent behandelt werden (15/0/1) Forschungsgelder müssen allgemein ganz transparent behandelt werden (15/0/1) (Maria Kegeler, Lukas Rode gehen 20:39) Die Forschung soll nicht eingeschränkt werden (3/6/5) Forschung, die die direkte Tötung von Menschen beabsichtigt, soll verboten werden (10/0/4) Kritik am letzten Punkt. Wie genau ist der Punkt gemeint? Als Gegenbeispiel könnte Forschung in der Biologie zur Abtreibung (Töten eines Fötus) genannt werden. Dies ist direkte Tötung eines Menschen. (Jonas Rungenhagen geht 20:58) Erneute Abstimmung über geänderte Formulierung: Forschung, die die direkte millitärische Tötung von Menschen beabsichtigt, soll verboten werden (9/0/4) Top 4: Sonstiges Dank an Matze und Maria für die köstlichen Waffeln. Die nächste Vollversammlung findet vorraussichtlich am Anfang des nächsten Semesters statt. (zur Diskussion des Wahlkonzepts „unbeschränkter FSR“) Ende der Sitzung um 21:18 fsr sitzung protokoll Zuletzt geändert: vor 4 Jahren(Externe Bearbeitung)