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fsr:protokolle:20191121vv [21.11.2019 20:14]
Soenke Beier
fsr:protokolle:20191121vv [21.10.2020 12:28] (aktuell)
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 === Paragraph 7 === === Paragraph 7 ===
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-=== Änderungsvorschlag 1 === 
-  *"Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens zwölf (12), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig." soll geändert werden in "Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens acht (8), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig." 
-  * Begründung: Durch die Reduzierung der Stimmenanzahl würden sich die Wähler mehr Gedanken darüber machen, wen sie wählen wollen und wen nicht.  
-  * Änderungsvorschlag 1 wird mit (10/1/1) angenommen. 
  
 === Änderungsvorschlag 2 === === Änderungsvorschlag 2 ===
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   * Die geäußerten Argumente dafür beziehen sich auf das Problem, dass aufgrund geringer Bewerberzahl keine wirkliche Wahl stattfindet, da jeder Bewerber in den FSR kommt, sofern dieser sich mindestens selber wählt.   * Die geäußerten Argumente dafür beziehen sich auf das Problem, dass aufgrund geringer Bewerberzahl keine wirkliche Wahl stattfindet, da jeder Bewerber in den FSR kommt, sofern dieser sich mindestens selber wählt.
   * Die geäußerten Argumente dagegen beziehen sich auf die Sorge, dass schon eine geringe Mehrheit eine Bewerbergruppe ausschließen kann oder sich der FSR sogar unfreiwillig auflöst.   * Die geäußerten Argumente dagegen beziehen sich auf die Sorge, dass schon eine geringe Mehrheit eine Bewerbergruppe ausschließen kann oder sich der FSR sogar unfreiwillig auflöst.
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 +=== Änderungsvorschlag 1 ===
 +  *"Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens zwölf (12), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig." soll geändert werden in "Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens acht (8), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig."
 +  * Begründung: Durch die Reduzierung der Stimmenanzahl würden sich die Wähler mehr Gedanken darüber machen, wen sie wählen wollen und wen nicht. 
 +  * Änderungsvorschlag 1 wird mit (10/1/1) angenommen.
  
 === Änderungvorschlag 3 === === Änderungvorschlag 3 ===
  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)