Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.
Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung | ||
fsr:protokolle:20191121vv [21.11.2019 20:14] Soenke Beier |
fsr:protokolle:20191121vv [21.10.2020 12:28] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 103: | Zeile 103: | ||
=== Paragraph 7 === | === Paragraph 7 === | ||
- | |||
- | === Änderungsvorschlag 1 === | ||
- | *"Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens zwölf (12), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig." | ||
- | * Begründung: | ||
- | * Änderungsvorschlag 1 wird mit (10/1/1) angenommen. | ||
=== Änderungsvorschlag 2 === | === Änderungsvorschlag 2 === | ||
Zeile 120: | Zeile 115: | ||
* Die geäußerten Argumente dafür beziehen sich auf das Problem, dass aufgrund geringer Bewerberzahl keine wirkliche Wahl stattfindet, | * Die geäußerten Argumente dafür beziehen sich auf das Problem, dass aufgrund geringer Bewerberzahl keine wirkliche Wahl stattfindet, | ||
* Die geäußerten Argumente dagegen beziehen sich auf die Sorge, dass schon eine geringe Mehrheit eine Bewerbergruppe ausschließen kann oder sich der FSR sogar unfreiwillig auflöst. | * Die geäußerten Argumente dagegen beziehen sich auf die Sorge, dass schon eine geringe Mehrheit eine Bewerbergruppe ausschließen kann oder sich der FSR sogar unfreiwillig auflöst. | ||
+ | |||
+ | === Änderungsvorschlag 1 === | ||
+ | *"Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens zwölf (12), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig." | ||
+ | * Begründung: | ||
+ | * Änderungsvorschlag 1 wird mit (10/1/1) angenommen. | ||
=== Änderungvorschlag 3 === | === Änderungvorschlag 3 === |