Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

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fsr:protokolle:20150511_vollversammlung [14.05.2015 20:46]
Mandy Hannemann [Top 1: Vorstellung und Diskussion des Konzepts zum unbeschränkten FSR]
fsr:protokolle:20150511_vollversammlung [21.10.2020 12:27]
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-====== Protokoll zur Sitzung zur Vollversamlung vom 11.05.2015 ====== 
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-**Anwesend:** siehe Anwesenheitsliste \\ 
-**Leitung:** Matze \\ 
-**Protokoll:**  Mandy, Michi 
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-//Beginn der Sitzung um 18:02 Uhr // 
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-===== Top 0: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Erläuterung der Vollversammlung (VV)====== 
-  * Begrüßung der Anwesenden 
-  * Beschlussfähigkeit der VV wird festgestellt 
-  * Erläuterungen: 
-    * VV ist oberstes Organ der Fachschaft 
-    * Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme 
-    * Es gibt keine Stellvertreterregelung 
-    * Eine Satzungsänderung erfordert eine 2/3 Mehrheit in der VV 
-    * da dies eine außerordentliche VV ist, muss jeder Beschluss durch die nächste ordentliche VV bestätigt werden 
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-===== Top 1: Vorstellung und Diskussion des Konzepts zum unbeschränkten FSR ====== 
-  * wichtigste Eckdaten zum neuen Konzept: 
-    * FSR-Mitglieder Anzahl wird unbeschränkt (es gibt also keine obere Grenze)  
-    * Wähler erhalten 2/3 der Kandidatenanzahl, aber mindestens 8 Stimmen 
-    * in den FSR kommt, wer 10% der gültig abgegeben Stimmen erhält 
-    * keine Stellvertreter mehr 
-    * mindestens 12 Mitglieder im FSR, davon mindestens 4 Mathe und 4 Physik, wird auch beim Nachrücken berücksichtigt 
-  * Hoffnung, dass mehr sich an die FSR-Arbeit beteiligen wollen  
-  * Kritikpunkt: Nach aktuell vorgesehenem Konzept kein "unbeschränkter FSR" im ursprünglich gemeinten Sinne; nicht jeder Interessierte kann zwangsläufig gewählt werden 
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-===== Top 2: Korrektur von "Schönheitsfehlern ====== 
-  * Antrag auf Streichung von §5 (3), da überflüssig  
-  * Umformulierung von §§12 (4), da es keine 10 Prozent Klausel mehr gibt, sondern nur noch 10 Fachschaftsmitglieder zur EInberufung einer VV nötig sind 
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-**Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Streichung von §5 (3) und Umformulierung von §12 (4)\\ 
-§5 Einberufung einer Vollversammlung\\ 
-//Es entfällt: (3) Die vorgesehene Tagesordnung wird mit der Ankündigung zur Vollversammlung veröffentlicht.\\ 
-§12 Der Finanzreferent/ die Finanzreferentin und Finanzen der Fachschaft.// \\ 
-(4) Innerhalb von vier Wochen können Fachschaftsmitglieder, die den Haushaltsplan beanstanden, dazu gemäß §5 (10-//Fachschaftsmitglieder//-Klausel) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen.** (17/0/3) 
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-===== Top 3: Vorstellung Satzungsänderungen "Verschieben und Absagen von           Vollversammlungen" ====== 
-(Stefan kommt 18:33) 
-  * Antrag auf Änderung §5 (3) und §9 (4) und Einführung von §5 (3a) 
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-**Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Änderung bzw. Einführung von §5 (3), (3a), §9 (4) zum Verschieben einer Vollversammlung\\ 
-§5 Einberufung einer Vollversammlung\\ 
-//neu:(3) Eine ordentliche Vollversammlung kann bis zu 2 Tagen vorher abgesagt werden. Innerhalb von 2 Wochen muss eine außerordentliche Vollversammlung folgen. Die Einladung erfolgt gemäß §5(2a).\\ 
-(3a) Außerordentliche Vollversammlungen können nicht abgesagt werden.\\ 
-§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat// \\ 
-(4) Zur Einberufung //oder Absage// einer Vollversammlung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig. ** (17/1/3) 
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-===== Top 4: Notwendige Änderungen für neues Konzept ====== 
-  * Diskussion über das Konzept: Ist es sinnvoll die Beschlussfähigkeit auf 50% zu legen? Behindert das den FSR? 
-     * zu niedrige Beschlussfähigkeit motiviert nicht zur Sitzung zu gehen 
-     * Gefahr zu hoher Beschlussfähigkeit: FSR sind die Hände gebunden, wenn zu wenig sich engagieren 
-    * **Meinungsbild**: Wollen wir 50% als Beshclussfähigkeitsgrenze nehmen? (13/3/5) 
-  * Frage: Wie arbeitet denn der jetzige FSR?  
-    * eigentlich läuft es wie immer: ein paar kommen nicht mehr, der Großteil arbeitet motiviert mit. 
-    * Effektivität der Arbeit mit mehr als 12/18 Leuten schwer sichtber 
-    * Gegengedanke: Aufteilung in Arbeitskreise dann sinnvoller und einfacher  
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-  * das neue Konzept erfordert einige Satzungsänderungen:  
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-**Die außerordentliche Vollversammlung beschließt über die folgenden Änderungen der Satzung (für die nächsten Wahlen): \\ 
-III Der Fachschaftsrat\\ 
-§6 Der Fachschaftsrat\\ 
-(2) Der Fachschaftsrat besteht //aus mindestens 12 Mitgliedern//, von denen mindestens vier Mathematik- und vier Physikstudenten/-studentinnen sein sollten. \\ 
-//Es entfällt: , sowie bis zu sechs Stellvertretern.// \\ 
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-§8 Beschlussfähigkeit der Sitzung des Fachschaftsrates\\ 
-//Es entfällt:// (2) Mitglieder des Fachschaftsrates können sich in Ausnahmefällen durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten lassen. In diesem Fall hat der/die Stellvertreter/vertreterin eine Stimme. \\ 
-//Es entfällt:// (3) Die Reihenfolge der Stimmberechtigung der Stellvertreter ergibt sich aus der Rangfolge der Stimmen bei der Wahl. \\ 
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-§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat\\ 
-(1) //Alle gewählten Mitglieder// haben jeweils eine Stimme im Fachschaftsrat. 
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-§16 Wahldurchführung 
-(3) Jeder Wähler hat //eine Stimmenanzahl, die 2/3 der Bewerberanzahl entspricht (aufrunden der Stimmanzahl). Mindestens erhält jeder Wähler 8 Stimmen, es sei denn die Bewerberzahl ist geringer, dann ist diese zu verwenden.// Er kann einem Kandidaten oder einer Kandidatin maximal eine Stimme geben.  
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-§17 Ergebnis der Wahl 
-(1) Mitglieder des Fachschaftsrates werden //die Kandidaten, die mindestens ein Zehntel der Wähler gültig gewählt hat (runden zugunsten der Kandidaten).// \\ 
-//neu://(2) Sollten weniger als 12 Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erreichen, so wird der FSR auf 12 Mitglieder aufgefüllt, wobei die Kandidaten mit den meisten Stimmen zuerst nachrücken. \\ 
-//(3)// Der Fachschaftsrat muss aus mindestens vier Physik-Studenten/Physik- Studentinnen und vier Mathematik-Studenten/Mathematik-Studentinnen bestehen. //Dies ist auch beim Nachrücken in §17(2neu) zu beachten. // Ausnahme: Es entfallen auf weniger als vier Kandidaten der Mathematik- oder Physikstudenten bzw. Mathematik- oder Physikstudentinnen mindestens eine 
-Stimme. \\ 
-//(4)// Wenn die Zahl der Kandidaten kleiner ist als 12, dann verfügt der Fachschaftsrat abweichend von  §6 Absatz 2 entsprechend weniger Mitglieder. \\ 
-//(5)// Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft fest. \\** (11/4/4) 
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-  * **Meinungsbild**: Halten wir das Konzept eines unbeschränkten FSRs prinziell für sinnvoll? (15/4/0) 
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-  * Probleme mit dem vorgestellten Konzept und Anregungen für neues Konzept:  
-      * zu "offenes" Konzept: Obergrenze für den FSR höher zu setzen, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt, aber mehr Leute in den FSR können 
-      * Kommunikation innerhalb des FSRs erst verbessern und nicht Satzungsänderung erzwingen 
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-===== Top 5: Sonstiges ====== 
-**Verschiebung der Wahlen**\\ 
-  * Verschiebung der Wahlen in den Winter, um Wahlbeteiligung zu erhöhen und mehr Erstis in den FSR zu holen 
-  * weiterer Vorteil: Ersti Woche wird nicht einem "frischen" FSR übergeben, sondern ist eher das "Abchlussprojekt" 
-  * Nachteil: Erstis trauen sich so zeitig im Studium vielleicht nicht die FSR-Arbeit zu 
-**Wahlkommission**\\ 
-  * bisher nur 2 Leute für die Wahlkommission 
-  * wir brauchen noch einen weiteren!  
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-//Ende der Sitzung um 19:35// 
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-{{tag>fsr sitzung protokoll}} 
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  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
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