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fsr:protokolle:20141203_vollversammlung [03.12.2014 21:42]
mandy
fsr:protokolle:20141203_vollversammlung [21.10.2020 12:28] (aktuell)
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-====== Protokoll zur Sitzung vom 03.12.2014 ======+====== Protokoll zur Sitzung der Vollversammlung vom 03.12.2014 ======
  
 **Anwesend:** siehe Anwesenheitsliste \\ **Anwesend:** siehe Anwesenheitsliste \\
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 ===== Top 2: Satzungsänderung ====== ===== Top 2: Satzungsänderung ======
-  * Antrag auf Aktualisierung der §5 (2), §13 (2), §14 (2) und §17 (4)\\+  * Antrag auf Aktualisierung von §5 (2), §13 (2), §14 (2) und §17 (4)\\
     * "per Aushang" soll aufgrund Modernisierung zu "in geeigneter Weise"/"auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft"  geändert werden     * "per Aushang" soll aufgrund Modernisierung zu "in geeigneter Weise"/"auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft"  geändert werden
     * Meinungsbild: Wollen wir an allen Stellen dieser Paragraphen die längere Version "auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft" schreiben? (13/1/5)     * Meinungsbild: Wollen wir an allen Stellen dieser Paragraphen die längere Version "auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft" schreiben? (13/1/5)
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 **Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §5 (1) zu: "Die //Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik// wird zu aktuellem Anlass //nach Beschluss des// Fachschaftsrats oder //auf schriftlichen Antrag an den Fachschaftsrat// von mindestens 10 Fachschaftsmitglieder//n durch den Fachschaftsrat// einberufen. Der Fachschaftsrat hat in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail, die Tagesordnung mindestens drei Tage vor der Sitzung zu veröfflichen." \\ **Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §5 (1) zu: "Die //Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik// wird zu aktuellem Anlass //nach Beschluss des// Fachschaftsrats oder //auf schriftlichen Antrag an den Fachschaftsrat// von mindestens 10 Fachschaftsmitglieder//n durch den Fachschaftsrat// einberufen. Der Fachschaftsrat hat in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail, die Tagesordnung mindestens drei Tage vor der Sitzung zu veröfflichen." \\
 und die Einführung von §5 (2a), (2b) und (2c): "(2a) In besonders dringenden Fällen kann analog zu §5(1) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden. In dem Fall verringert sich die Ankündigungsfrist auf 7 Tage." \\ und die Einführung von §5 (2a), (2b) und (2c): "(2a) In besonders dringenden Fällen kann analog zu §5(1) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden. In dem Fall verringert sich die Ankündigungsfrist auf 7 Tage." \\
-"(2b ) Die Beschlüsse der außerordentlichen Vollversammlung müssen, wenn ihre Wirkungsdauer ein Semester übersteigt, durch die nächste ordentliche Vollversammlung bestätigt werden." \\+"(2b) Die Beschlüsse der außerordentlichen Vollversammlung müssen, wenn ihre Wirkungsdauer ein Semester übersteigt, durch die nächste ordentliche Vollversammlung bestätigt werden." \\
 "(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden."** (14/0/4) "(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden."** (14/0/4)
  
 //(Matthias Schall geht um 19:32)// //(Matthias Schall geht um 19:32)//
  
-  * Antrag auf Änderung §6 (2) +  * Antrag auf Änderung von §6 (2) 
-    * Meinungsbild: Wollen wir die Begrenzung der FSR-Mitglieder aufheben? (11/4/2)+    * Meinungsbild: Wollen wir die Begrenzung der Anzahl der FSR-Mitglieder aufheben? (11/4/2)
     * Der Antrag wird zurückgezogen     * Der Antrag wird zurückgezogen
  
-**Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen "unbeschränkten FSR", welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann.** (12/0/5)+**Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen "unbeschränkten FSR" (keine obere Grenze für die Anzahl der FSR-Mitglieder), welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann.** (12/0/5)
  
 //(Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45)// //(Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45)//
  
-  * Antrag auf Änderung §10 (1) und Einführung von (1a), (1b), (1c)+  * Antrag auf Änderung von §10 (1) und Einführung von §10 (1a), (1b), (1c)
     * Meinungsbild: Wollen eine Zeitspanne in Monate für die Amtszeit des FSRs angeben? (10/3/4)     * Meinungsbild: Wollen eine Zeitspanne in Monate für die Amtszeit des FSRs angeben? (10/3/4)
  
-**Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §10 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wird mindestens einmal im Jahr in geheimer Wahl von der Vollversammlung gewählt." \\+**Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §10 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wird mindestens einmal im Jahr in geheimer Wahl von der Vollversammlung gewählt." \\
 und der Einführung von "(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate."** (15/1/3) und der Einführung von "(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate."** (15/1/3)
  
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   * Die Vollversammlung legt dem FSR nahe, dass in der Satzung festgehalten wird, dass es eine Wahl geben muss.    * Die Vollversammlung legt dem FSR nahe, dass in der Satzung festgehalten wird, dass es eine Wahl geben muss. 
  
-  * Antrag auf Änderung von §11 durch Abschaffen von Misstrauensvotum und Einführen von Vorgezogenen Neuwahlen+  * Antrag auf Änderung von §11 (Abschaffen von Misstrauensvotum und Einführen von Vorgezogenen Neuwahlen)
     * Durch Misstrauensvotum konnten einzelne FSR-Mitglieder rausgeworfen werden, was zum Nachrücken von Stellvertretern führen konnte. Das wird als ungünstig empfunden.     * Durch Misstrauensvotum konnten einzelne FSR-Mitglieder rausgeworfen werden, was zum Nachrücken von Stellvertretern führen konnte. Das wird als ungünstig empfunden.
     * um Absetzen eines unerwünschten FSRs durch die Fachschaft zu gewährleisten soll neuer §11 Vorgezogene Neuwahlen eingeführt werden     * um Absetzen eines unerwünschten FSRs durch die Fachschaft zu gewährleisten soll neuer §11 Vorgezogene Neuwahlen eingeführt werden
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-**Die Vollversammlung beschließt die Einführung von §11 Vorgezogene Neuwahlen "(1) Die Vollversammlung kann mit 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen eine vorgezogene Neuwahl des Fachschaftsrates erzwingen. Die Neuwahlen müssen mindestens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\+**Die Vollversammlung beschließt die Streichung von §11 konstruktives Misstrauensvotum und dessen Stelle die Einführung von §11 Vorgezogene Neuwahlen "(1) Die Vollversammlung kann mit 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen eine vorgezogene Neuwahl des Fachschaftsrates erzwingen. Die Neuwahlen müssen mindestens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\
 (2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\ (2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\
 (3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend."** (15/1/1)\\ (3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend."** (15/1/1)\\
  
   * Antrag auf Änderung von §12   * Antrag auf Änderung von §12
-**Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §12 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der //oder die// für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. //Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt.// \\+    * Da das Abwählen einzelner FSR-Mitglieder nicht mehr möglich ist, aber durchaus die Notwendigkeit besteht, den Posten des Finanzers neu zu besetzen, soll ein Passus dazu eingefügt werden.  
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 +**Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §12 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der //oder die// für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. //Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt.// \\
 (2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr //oder auf Forderung der Vollversammlung// gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab."** (12/0/5) (2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr //oder auf Forderung der Vollversammlung// gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab."** (12/0/5)
  
   * Antrag auf Einführung von §14 (4)   * Antrag auf Einführung von §14 (4)
 +    * Aufgrund zurückgehender FSR-Bewerbungen soll der Bewerbungszeitraum im Zweifel verlängert werden
 **Die Vollversammlung beschließt die Einführung von §14 (4): "Treten bis zum Stichtag der Anmeldung für die Wahl zum Fachschaftsrat nicht mindestens 8 Kandidaten an, verlängert sich die Bewerbungsphase automatisch um zwei Wochen. Ebenso wird der Wahltermin um zwei Wochen verschoben, die in §11(a) und §11(b) gesetzte Frist verlängert sich ebenfalls um zwei Wochen. Dies geschieht nicht, wenn der Wahltermin bereits einmal automatisch verschoben wurde."** (13/1/3) **Die Vollversammlung beschließt die Einführung von §14 (4): "Treten bis zum Stichtag der Anmeldung für die Wahl zum Fachschaftsrat nicht mindestens 8 Kandidaten an, verlängert sich die Bewerbungsphase automatisch um zwei Wochen. Ebenso wird der Wahltermin um zwei Wochen verschoben, die in §11(a) und §11(b) gesetzte Frist verlängert sich ebenfalls um zwei Wochen. Dies geschieht nicht, wenn der Wahltermin bereits einmal automatisch verschoben wurde."** (13/1/3)
  
  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)