Einladung zur Vollversammlung am 21.11.2019
Tagesordnung
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TOP 1: Konstituierung der Vollversammlung
TOP 2: Änderungen der Wahlordnung
TOP 3: Änderungen der Satzung
TOP 4: Antrag für eine vorgezogene Neuwahl
TOP 5: Wahlausschuss und Wahlhelfer
TOP 6: Haushaltspläne
TOP 7: Entlastung der Finanzreferenten
TOP 8: Sonstiges
TOP 9: Vorstellung des Buddy Programms
Leitung:
Protokollierende:
Das Protokoll der Vollversammlung werdet ihr unter Protokoll zur Vollversammlung vom 21.11.2019 finden.
Änderungsvorschläge für die Satzung, die auf der Vollversammlung besprochen werden
Paragraph 5.1
Derzeitiger Inhalt
Änderungsvorschlag
„mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite“ soll geändert werden in „mindestens jedoch auf der Webseite“, damit eine Eigene Seite erstellt werden kann, auf welcher alle Informationen für nächste Sitzungen und Vollversammlungen stehen.
Paragraph 10.3
Derzeitiger Inhalt
„[…]sowie auf der Startseite des
FSR[…]“
Änderungsvorschlag
„sowie auf der Startseite des
FSR“ soll geändert werden in „mindestens jedoch auf der Webseite des
FSR“, damit eine Eigene Seite erstellt werden kann, auf welcher alle Informationen für nächste Sitzungen und Vollversammlungen stehen.
Änderungsvorschläge für die Wahlordnung, die auf der Vollversammlung besprochen werden
Paragraph 7
Derzeitiger Inhalt
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens zwölf (12), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig.
Änderungsvorschlag 1
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens sechs (6), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig.
Begründung: Durch die Reduzierung der Stimmenanzahl würden sich die Wähler mehr Gedanken darüber machen, wen sie wählen wollen und wen nicht.
Änderungsvorschlag 2
Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einer oder mehreren der sich bewerbenden Person entweder eine Ja-Stimme, eine Nein-Stimme oder eine Enthaltungs-Stimme geben. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig.
Begründung: Es wird somit versucht sicher zu stellen, dass nur MitgliederInnen gewählt werden, die die Mehrheit der Fachschaft Mathematik/Physik vertreten.
Änderungvorschlag 3
Der Paragraf 7.5 der Wahlordnung soll um den folgenden Satz erweitert werden:
Begründung: Kandidierende sollen - wie in der ordentlichen Politik - Vertreter der Wählenden sein. Wenn sie nicht genug Stimmen auf sich vereinen können, sollen sie kein Platz im Fachschaftsrat bekommen.
Der Durchschnitt der letzten Jahre zeigt, dass der Kandidierende mit den niedrigsten Stimmen lediglich 3% dieser auf sich vereinen konnte. Eine niedrigere Hürde als 5% empfiehlt sich daher nicht, weil erwartet werden kann, dass jeder Kandidat mindesten 3% der Stimmen erhalten wird.
Das Ziel einer ordentlichen Wahl ist dadurch nicht gewährleistet.
Paragraph 21 Absatz 5
Die Vollversammlung als oberstes Organ der Fachschaft Mathematik und Physik ist berechtigt, ein einzelnes Mitglied des Fachschaftsrates Mathematik und Physik mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) abzuwählen, aber muss im gleichen Zuge einen Ersatz als Mitglied vorschlagen (konstruktives Misstrauensvotum). In der Regel ist dies das stellvertretende Mitglied mit den meisten Stimmen. Sollten sich jedoch bis zu zwölf (12) Mitglieder im Fachschaftsrat befinden, so muss ein neues Mitglied vorgeschlagen werden. Das konstruktive Misstrauensvotum ist mindestens zwei (2) Wochen vor der Vollversammlung von mindestens (10) Studierenden aus der Fachschaft Mathematik und Physik unter Benennung von Gründen, die mit der aktuellen Legislaturperiode zu tun haben, zu beantragen. Gründe wären zum Beispiel:
unzureichende Vertretung der Fachschaft durch unentschuldigtes Fehlen und unerledigte Aufgaben
Schaden der Fachschaft durch Veruntreuen von Fachschaftsgeldern oder unbezahlte Rechnungen
Amtsmissbrauch
intransparentes Verhalten.
Die Liste von Gründen kann erweitert werden.
Begründung:
In den letzten Jahren hat sich die Fachschaft durch einzelne Mitglieder nicht vertreten gefühlt und es wurde durch einzelne Mitglieder auch Handlungsunfähigkeit durch Beschlussunfähigkeit hervorgerufen, da diese sich absichtlich von der Sitzung fernhielten. Es wurden ihnen wichtige Informationen wie Finanzen vorenthalten und Geld wurde über einen längeren Zeitraum nicht zurückbezahlt. Da es bisher nur die Möglichkeit der Neuwahlerzwingung für die Vollversammlung gibt, soll das konstruktive Misstrauensvotum eine Möglichkeit sein, einem einzelnen Mitglied des Fachschaftsrates das Misstrauen auszusprechen.
Um einen Missbrauch dieses Misstrauensvotums aus z.B. subjektiven Problemen mit der Person vorzubeugen, muss der Antrag von 10 Personen unterstützt werden, zwei Wochen vor der Vollversammlung eingereicht und schwerwiegende Gründe, die mit der aktuellen Legislaturperiode zu tun haben, angegeben werden.
Paragraph 7.2
Der Paragraph 7.2 stellt einen Widerspruch zum Paragraphen 7.3 dar, welcher den FSR verpflichet, die Sitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Die Fachschaft kann jedoch den Termin nicht wahrnehmen, wenn dieser ihnen nicht zugänglich gemacht wird. Weiterhin kann damit auch nicht nachgewiesen werden, dass der FSR sich fristgemäß einlädt.
Paragraph 18.2b
Derzeitiger Inhalt
bei denen mehr als zwölf (12) Kandidierende angekreuzt sind,
Muss geändert werden, wenn Paragraph 7 verändert wird.
Paragraph 10.1
Paragraph 8.2