es gibt erstaunlich viele Klagen gegen die Uni bzgl. Immatrikulation in einen Studiengang.
Viele Studienfächer sind einfach begrenzt, da es nur eine gewisse Anzahl an z.B. Labor- oder Computerplätze gibt. Jedoch werden im VVZ bzw. Modulhandbuch sich oft die Freiheit rausgenommen, Kurse nicht explizit zu definieren.
Meisten steht nur da, dass es Vorlesungen und Übungen gibt, aber keine fest Zahl. Das macht die Organisation einfach, aber Anwälte legen das auch gerne aus, dass es keine Praxis gibt und nur Theorie und in Vorlesungen gibt es keine Platzbeschränkung und somit können mehr Studenten immatrikuliert werden.
Daher die Bitte vom FakRat, überprüft bitte die zukünftigen Dokumente damit sich solche unagenehmen Diskussionen und Streitfälle vermeiden lassen.