Die Prüfungsausschüsse sind z. B. zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die Entscheidung über Anträge über die Anwendung der Ordnung für den jeweiligen Studiengang und die Veröffentlichung der Modulhandbücher.