Inhaltsverzeichnis

Protokoll zur Sitzung zur Vollversamlung vom 11.05.2015

Anwesend: siehe Anwesenheitsliste
Leitung: Matze
Protokoll: Mandy, Michi

Beginn der Sitzung um 18:02 Uhr

Top 0: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Erläuterung der Vollversammlung (VV)

Top 1: Vorstellung und Diskussion des Konzepts zum unbeschränkten FSR

Top 2: Korrektur von "Schönheitsfehlern

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Streichung von §5 (3) und Umformulierung von §12 (4)
§5 Einberufung einer Vollversammlung
Es entfällt: (3) Die vorgesehene Tagesordnung wird mit der Ankündigung zur Vollversammlung veröffentlicht.
§12 Der Finanzreferent/ die Finanzreferentin und Finanzen der Fachschaft.
(4) Innerhalb von vier Wochen können Fachschaftsmitglieder, die den Haushaltsplan beanstanden, dazu gemäß §5 (10-Fachschaftsmitglieder-Klausel) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen.
(17/0/3)

Top 3: Vorstellung Satzungsänderungen "Verschieben und Absagen von Vollversammlungen"

(Stefan kommt 18:33)

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Änderung bzw. Einführung von §5 (3), (3a), §9 (4) zum Verschieben einer Vollversammlung
§5 Einberufung einer Vollversammlung
neu:(3) Eine ordentliche Vollversammlung kann bis zu 2 Tagen vorher abgesagt werden. Innerhalb von 2 Wochen muss eine außerordentliche Vollversammlung folgen. Die Einladung erfolgt gemäß §5(2a).
(3a) Außerordentliche Vollversammlungen können nicht abgesagt werden.
§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat

(4) Zur Einberufung oder Absage einer Vollversammlung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig.
(17/1/3)

Top 4: Notwendige Änderungen für neues Konzept

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt über die folgenden Änderungen der Satzung (für die nächsten Wahlen):
III Der Fachschaftsrat
§6 Der Fachschaftsrat
(2) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 12 Mitgliedern, von denen mindestens vier Mathematik- und vier Physikstudenten/-studentinnen sein sollten.
Es entfällt: , sowie bis zu sechs Stellvertretern.

§8 Beschlussfähigkeit der Sitzung des Fachschaftsrates
Es entfällt: (2) Mitglieder des Fachschaftsrates können sich in Ausnahmefällen durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten lassen. In diesem Fall hat der/die Stellvertreter/vertreterin eine Stimme.
Es entfällt: (3) Die Reihenfolge der Stimmberechtigung der Stellvertreter ergibt sich aus der Rangfolge der Stimmen bei der Wahl.

§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat
(1) Alle gewählten Mitglieder haben jeweils eine Stimme im Fachschaftsrat.
§16 Wahldurchführung (3) Jeder Wähler hat eine Stimmenanzahl, die 2/3 der Bewerberanzahl entspricht (aufrunden der Stimmanzahl). Mindestens erhält jeder Wähler 8 Stimmen, es sei denn die Bewerberzahl ist geringer, dann ist diese zu verwenden. Er kann einem Kandidaten oder einer Kandidatin maximal eine Stimme geben. §17 Ergebnis der Wahl (1) Mitglieder des Fachschaftsrates werden die Kandidaten, die mindestens ein Zehntel der Wähler gültig gewählt hat (runden zugunsten der Kandidaten).
neu:(2) Sollten weniger als 12 Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erreichen, so wird der FSR auf 12 Mitglieder aufgefüllt, wobei die Kandidaten mit den meisten Stimmen zuerst nachrücken.
(3) Der Fachschaftsrat muss aus mindestens vier Physik-Studenten/Physik- Studentinnen und vier Mathematik-Studenten/Mathematik-Studentinnen bestehen. Dies ist auch beim Nachrücken in §17(2neu) zu beachten. Ausnahme: Es entfallen auf weniger als vier Kandidaten der Mathematik- oder Physikstudenten bzw. Mathematik- oder Physikstudentinnen mindestens eine Stimme.
(4) Wenn die Zahl der Kandidaten kleiner ist als 12, dann verfügt der Fachschaftsrat abweichend von §6 Absatz 2 entsprechend weniger Mitglieder.
(5) Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft fest.
(11/4/4)

Top 5: Sonstiges

Verschiebung der Wahlen

Wahlkommission

Ende der Sitzung um 19:35

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