Anwesende FSR-Mitglieder: Andy, Hans, Alicia, Kyra (bis 12:08 Uhr), Marten, Hannes (bis 12:13 Uhr), Sönke(bis 12:25 Uhr), Leon, Charlott (ab 10:10 Uhr bis 12:18 Uhr), Niklas (ab 10:10 Uhr), Daniel (ab 10:19 Uhr bis 12:18 Uhr) , Lukas(ab 11.55 Uhr)
Entschuldigt: Lukas, Lisa
Gäste: Jasmin (bis 12:05), Florian (bis 12:05)
Leitung: Hans
Protokollierende: Niklas, Sönke, Andy
Abstimmungen: Dafür/Dagegen/Enthaltung
Beginn der Sitzung um 10:04 Uhr
Heutige Tagesordnung
Einladung: über Rundmail
Es sind 7 gewählte Mitglieder anwesend. Damit sind wir beschlussfähig.
Wäre es außerdem wieder möglich Kreidekästen in die Seminar und Vorlesungsräume zu stellen? Die Kästen vom Beginn des Semesters sind jetzt leer.
Viele Grüße “
Sehr geehrter Prof. Neher, wir hatten auf der letzten Studienkommission über die geforderten Prüfungsnebenleistungen für die Experimentalphysikmodule gesprochen. Dort fiel auf, dass die geforderten Prüfungsnebenleistungen (60% der Übungsaufgaben während der Übung ankreuzen, 60% der Abgabeaufgaben bearbeiten und abgeben, 2 Aufgaben in der Übung vorrechnen) teilweise nicht der aktuellen Studienordnung und der BaMaO entsprechen. So ist in den Modulbeschreibungen für ExPhy 1,2,3,4,5 nur festgelegt, dass 50% der Übungsaufgaben bearbeitet werden müssen (also nicht 60% wie verlangt bzw. das Vorrechnen ist nicht mit in der Modulbeschreibung aufgelistet). In der BaMaO im Paragraph 5a ist allerdings auch festgelegt, dass eine Anwesenheitspflicht als Teil einer Prüfungsleistung oder Prüfungsnebenleistung nicht erlaubt ist (außer unter den in Absatz 2 geregelten Ausnahmen, die hier aber denke ich nicht zutreffen, außer man schreibt hierzu eine Begründung) Da aber das zweimalige Vorrechnen mit dem Ankreuzen zumindest teilweise bewirkt, dass die Studierenden zu mehreren Übungen anwesend sein müssen, denken wir, dass eine solche Prüfungsnebenleistung gegen die BaMa Ordnung verstößt (gerne lassen wir uns aber von dem Gegenteil überzeugen).
Wir hoffen, dass es noch eine alternative Möglichkeit gibt die Prüfungsnebenleistungen für die ExPhy Module zu organisieren und gerne stehen wir für weitere Gespräche bereit. Im Falle einer Neustrukturierung der Nebenleistungen müssten diese neuen Prüfungsnebenleistungen in die Modulbeschreibungen aufgenommen werden.
Könnten Sie dies bitte an die zuständigen Experimentalphysik Professoren und Professorinnen weiterleiten?
Viele Grüße Sönke Beier im Auftrag des FSR MaPhy
PS: Ich weiß leider nicht wie es im Experimentalphysik Modul im Master aussieht, aber möglicherweise gibt es dort eine ähnliche Regelung mit dem Ankreuzen.
Angehängt sind die Modulbeschreibungen der Experimentalphysikmodule und hier der Paragraph 5a der BaMaO: (1) Studien- und Prüfungsordnungen dürfen die regelmäßige Teilnahme bzw. Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (Präsenzpflicht) für den Abschluss eines Moduls oder die Zulassung zu einer Modul(teil)prüfung grundsätzlich nicht vorsehen. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch eine Präsenzpflicht als Voraussetzung für den Abschluss eines Moduls oder die Zulassung zur Modul(teil)prüfung vorgesehen werden. Diese Ausnahmen sind auf die folgenden Lehr- und Lernformen zu beschränken: - Sprachkurse, - Praktika, - praktische Übungen (z.B. Laborübungen, Computerübungen, Sportübungen, musikpraktische Kurse, Tafelübungen), - Exkursionen, - Lehrforschungsprojekte oder forschungsorientierte Seminare (Seminare sollen in der Regel nicht mehr als 25 Studierende umfassen; aktive Beteiligung der Studierenden und Einübung von wissenschaftlichen Methoden), - Veranstaltungen, bei denen Dritte einbezogen werden (z.B. Schülerinnen bzw. Schüler oder sonstige Dritte). (3) Diese Ausnahmen müssen in der jeweiligen fach- bzw. studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnung als Prüfungsnebenleistung geregelt sein. Ohne eine solche Regelung ist eine Präsenzpflicht nicht durchsetzbar. Soweit eine regelmäßige Teilnahme gefordert wird, ist das Maß in der Studien- und Prüfungsordnung zu definieren. Soweit eine Präsenzpflicht gefordert wird, beträgt die Quote der Anwesenheit mindestens 70%, sofern die jeweilige fach- bzw. studiengangspezifische Studien- und Prüfungsordnung keine höhere Quote bestimmt.„
Ende der Sitzung um 12:32 Uhr
fsr sitzung protokoll