Inhaltsverzeichnis

Protokoll zur Sitzung der Vollversammlung vom 03.12.2014

Anwesend: siehe Anwesenheitsliste
Leitung: Danny
Protokoll: Mandy

Beginn der Sitzung um 18:18 zur Vollversammlung

Top 0: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Erläuterung der Vollversammlung (VV)

Top 1: Finanzen

Top 2: Satzungsänderung

Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung der §5 (2) zu: „Ordentliche Vollversammlungen müssen mindestens 14 Tage vorher in geeigneter, allen Mitgliedern der Fachschaft zugänglicher Weise, angekündigt werden, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft.“ ,
von §13 (2) zu „Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von den Mitgliedern des Fachschaftsrates gewählt. Auf Antrag mindestens eines bei der Sitzung anwesenden Fachschaftsmitgliedes hat die Wahl geheim stattzufinden.“,
von §14 (3) zu „Der Wahlausschuss muss auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft veröffentlichen, wie Kandidaturen einzureichen sind.“
und von §17 (4) zu: „Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft fest.“
(18/0/1)

(Alexander Putz geht 19:01)

Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §5 (1) zu: „Die Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik wird zu aktuellem Anlass nach Beschluss des Fachschaftsrats oder auf schriftlichen Antrag an den Fachschaftsrat von mindestens 10 Fachschaftsmitgliedern durch den Fachschaftsrat einberufen. Der Fachschaftsrat hat in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail, die Tagesordnung mindestens drei Tage vor der Sitzung zu veröfflichen.“
und die Einführung von §5 (2a), (2b) und (2c): „(2a) In besonders dringenden Fällen kann analog zu §5(1) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden. In dem Fall verringert sich die Ankündigungsfrist auf 7 Tage.“
„(2b) Die Beschlüsse der außerordentlichen Vollversammlung müssen, wenn ihre Wirkungsdauer ein Semester übersteigt, durch die nächste ordentliche Vollversammlung bestätigt werden.“
„(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden.“
(14/0/4)

(Matthias Schall geht um 19:32)

Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen „unbeschränkten FSR“ (keine obere Grenze für die Anzahl der FSR-Mitglieder), welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann. (12/0/5)

(Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45)

Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §10 (1) zu: „Der Fachschaftsrat wird mindestens einmal im Jahr in geheimer Wahl von der Vollversammlung gewählt.“
und der Einführung von „(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate.“
(15/1/3)

(Moritz Zeidler und Michael Wolff gehen um 19:54)

* Die Vollversammlung beschließt die Streichung von §11 konstruktives Misstrauensvotum und dessen Stelle die Einführung von §11 Vorgezogene Neuwahlen „(1) Die Vollversammlung kann mit 2/3 aller abgegebenen, gültigen Stimmen eine vorgezogene Neuwahl des Fachschaftsrates erzwingen. Die Neuwahlen müssen mindestens sechs Wochen später abgeschlossen sein.
(2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein.
(3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend.“
(15/1/1)

Die Vollversammlung beschließt die Änderung von §12 (1) zu: „Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der oder die für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt.
(2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr oder auf Forderung der Vollversammlung gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab.“
(12/0/5)

Die Vollversammlung beschließt die Einführung von §14 (4): „Treten bis zum Stichtag der Anmeldung für die Wahl zum Fachschaftsrat nicht mindestens 8 Kandidaten an, verlängert sich die Bewerbungsphase automatisch um zwei Wochen. Ebenso wird der Wahltermin um zwei Wochen verschoben, die in §11(a) und §11(b) gesetzte Frist verlängert sich ebenfalls um zwei Wochen. Dies geschieht nicht, wenn der Wahltermin bereits einmal automatisch verschoben wurde.“ (13/1/3)

Top 3: Zivilklausel

(Michael Jung geht um 20:24)

(Maria Kegeler, Lukas Rode gehen 20:39)

(Jonas Rungenhagen geht 20:58)

Top 4: Sonstiges

Ende der Sitzung um 21:18

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