Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung Beide Seiten, nächste Überarbeitung
fsr:protokolle:20141203_vollversammlung [03.12.2014 21:38]
mandy
fsr:protokolle:20141203_vollversammlung [03.12.2014 21:40]
mandy [Top 2: Satzungsänderung]
Zeile 40: Zeile 40:
 und von §17 (4) zu: "Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell //und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft// fest."** (18/0/1) und von §17 (4) zu: "Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell //und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft// fest."** (18/0/1)
  
-(Alexander Putz geht 19:01)+//(Alexander Putz geht 19:01)//
  
   * Antrag auf Änderung von §5 (1), Einführung von (2a), (2b) und (2c) zur Spezifizierung von "ordentlicher" und "außerordentlicher" VV   * Antrag auf Änderung von §5 (1), Einführung von (2a), (2b) und (2c) zur Spezifizierung von "ordentlicher" und "außerordentlicher" VV
Zeile 51: Zeile 51:
 "(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden."** (14/0/4) "(2c) Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkte Beschlüsse fassen, die auf der laut §5 (1) veröffentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden."** (14/0/4)
  
-(Matthias Schall geht um 19:32)+//(Matthias Schall geht um 19:32)//
  
   * Antrag auf Änderung §6 (2)   * Antrag auf Änderung §6 (2)
Zeile 59: Zeile 59:
 **Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen "unbeschränkten FSR", welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann.** (12/0/5) **Beschluss der Vollversammlung: Der FSR überlegt sich ein Konzept für einen "unbeschränkten FSR", welches bei einer nächsten VV vorgestellt und in die Satzung eingearbeitet wird, sodass diese Regelung bei der nächsten Wahl (2015) benutzt werden kann.** (12/0/5)
  
-(Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45)+//(Christian Goerke und Alexandra Pfennig kommen 19:45)//
  
   * Antrag auf Änderung §10 (1) und Einführung von (1a), (1b), (1c)   * Antrag auf Änderung §10 (1) und Einführung von (1a), (1b), (1c)
Zeile 67: Zeile 67:
 und der Einführung von "(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate."** (15/1/3) und der Einführung von "(1a) Der Fachschaftsrat hat sich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu konstituieren. (1b) Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates. (1c) Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als 6 Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um 6 Monate."** (15/1/3)
  
-(Moritz Zeidler und Michael Wolff gehen um 19:54) +//(Moritz Zeidler und Michael Wolff gehen um 19:54) //
  
   * Die Vollversammlung legt dem FSR nahe, dass in der Satzung festgehalten wird, dass es eine Wahl geben muss.    * Die Vollversammlung legt dem FSR nahe, dass in der Satzung festgehalten wird, dass es eine Wahl geben muss. 
Zeile 78: Zeile 78:
 (2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\ (2) Mit einer Mehrheit von 2/3 seiner regulären, gewählten Mitglieder kann der Fachschaftsrat sich selber auflösen. Die Neuwahlen müssen mindetens sechs Wochen später abgeschlossen sein. \\
 (3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend."** (15/1/1)\\ (3) §10(1a) bis §10(1c) gelten entsprechend."** (15/1/1)\\
-     + 
-  * Antrag auf Änderung von §12 \\+  * Antrag auf Änderung von §12
 **Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §12 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der //oder die// für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. //Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt.// \\ **Die Vollversammlung beschließt die Umformulierung von §12 (1) zu: "Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Finanzreferenten oder eine Finanzreferentin, der //oder die// für die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zuständig und dem Finanzreferenten oder der Finanzreferentin des AStAs verantwortlich ist. //Der Fachschaftsrat kann den Finanzreferenten oder die Finanzreferentin jederzeit abwählen, wenn er gleichzeitig einen neuen Finanzreferenten/ eine neue Finanzreferentin bestimmt.// \\
 (2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr //oder auf Forderung der Vollversammlung// gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab."** (12/0/5) (2) Der Finanzreferent/Die Finanzreferentin legt mindestens einmal im Jahr //oder auf Forderung der Vollversammlung// gegenüber der Vollversammlung Rechenschaft ab."** (12/0/5)
  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)