Protokoll zur Sitzung zur Vollversamlung vom 11.05.2015

Anwesend: siehe Anwesenheitsliste
Leitung: Matze
Protokoll: Mandy, Michi

Beginn der Sitzung um 18:02 Uhr

  • Begrüßung der Anwesenden
  • Beschlussfähigkeit der VV wird festgestellt
  • Erläuterungen:
    • VV ist oberstes Organ der Fachschaft
    • Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme
    • Es gibt keine Stellvertreterregelung
    • Eine Satzungsänderung erfordert eine 2/3 Mehrheit in der VV
    • da dies eine außerordentliche VV ist, muss jeder Beschluss durch die nächste ordentliche VV bestätigt werden
  • wichtigste Eckdaten zum neuen Konzept:
    • FSR-Mitglieder Anzahl wird unbeschränkt (es gibt also keine obere Grenze)
    • Wähler erhalten 2/3 der Kandidatenanzahl, aber mindestens 8 Stimmen
    • in den FSR kommt, wer 10% der gültig abgegeben Stimmen erhält
    • keine Stellvertreter mehr
    • mindestens 12 Mitglieder im FSR, davon mindestens 4 Mathe und 4 Physik, wird auch beim Nachrücken berücksichtigt
  • Hoffnung, dass mehr sich an die FSR-Arbeit beteiligen wollen
  • Kritikpunkt: Nach aktuell vorgesehenem Konzept kein „unbeschränkter FSR“ im ursprünglich gemeinten Sinne; nicht jeder Interessierte kann zwangsläufig gewählt werden
  • Antrag auf Streichung von §5 (3), da überflüssig
  • Umformulierung von §§12 (4), da es keine 10 Prozent Klausel mehr gibt, sondern nur noch 10 Fachschaftsmitglieder zur EInberufung einer VV nötig sind

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Streichung von §5 (3) und Umformulierung von §12 (4)
§5 Einberufung einer Vollversammlung
Es entfällt: (3) Die vorgesehene Tagesordnung wird mit der Ankündigung zur Vollversammlung veröffentlicht.
§12 Der Finanzreferent/ die Finanzreferentin und Finanzen der Fachschaft.
(4) Innerhalb von vier Wochen können Fachschaftsmitglieder, die den Haushaltsplan beanstanden, dazu gemäß §5 (10-Fachschaftsmitglieder-Klausel) eine außerordentliche Vollversammlung einberufen.
(17/0/3)

(Stefan kommt 18:33)

  • Antrag auf Änderung §5 (3) und §9 (4) und Einführung von §5 (3a)
  • aus aktuellem Anlass, VV musste wegen des Bahn- nd Nahverkehrstreiks verschoben werden, wir haben aber keine Regelung in der Satzugn dazu
  • Vorschlag: mit gleicher Stimmenmerhheit kann der FSR eine VV absagen, wie er sie einberufen kann - dies kann bis zu zwei Tage vorher geschehen
  • es folgt automatisch eine außerordentliche VV im Zeitraum von zwei Wochen nach dem eigentlichen Termin, zu der gemäß Satzung eingeladen wird

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt die Änderung bzw. Einführung von §5 (3), (3a), §9 (4) zum Verschieben einer Vollversammlung
§5 Einberufung einer Vollversammlung
neu:(3) Eine ordentliche Vollversammlung kann bis zu 2 Tagen vorher abgesagt werden. Innerhalb von 2 Wochen muss eine außerordentliche Vollversammlung folgen. Die Einladung erfolgt gemäß §5(2a).
(3a) Außerordentliche Vollversammlungen können nicht abgesagt werden.
§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat

(4) Zur Einberufung oder Absage einer Vollversammlung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig.
(17/1/3)

  • Diskussion über das Konzept: Ist es sinnvoll die Beschlussfähigkeit auf 50% zu legen? Behindert das den FSR?
    • zu niedrige Beschlussfähigkeit motiviert nicht zur Sitzung zu gehen
    • Gefahr zu hoher Beschlussfähigkeit: FSR sind die Hände gebunden, wenn zu wenig sich engagieren
    • Meinungsbild: Wollen wir 50% als Beshclussfähigkeitsgrenze nehmen? (13/3/5)
  • Frage: Wie arbeitet denn der jetzige FSR?
    • eigentlich läuft es wie immer: ein paar kommen nicht mehr, der Großteil arbeitet motiviert mit.
    • Effektivität der Arbeit mit mehr als 12/18 Leuten schwer sichtber
    • Gegengedanke: Aufteilung in Arbeitskreise dann sinnvoller und einfacher
  • das neue Konzept erfordert einige Satzungsänderungen:

Die außerordentliche Vollversammlung beschließt über die folgenden Änderungen der Satzung (für die nächsten Wahlen):
III Der Fachschaftsrat
§6 Der Fachschaftsrat
(2) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 12 Mitgliedern, von denen mindestens vier Mathematik- und vier Physikstudenten/-studentinnen sein sollten.
Es entfällt: , sowie bis zu sechs Stellvertretern.

§8 Beschlussfähigkeit der Sitzung des Fachschaftsrates
Es entfällt: (2) Mitglieder des Fachschaftsrates können sich in Ausnahmefällen durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten lassen. In diesem Fall hat der/die Stellvertreter/vertreterin eine Stimme.
Es entfällt: (3) Die Reihenfolge der Stimmberechtigung der Stellvertreter ergibt sich aus der Rangfolge der Stimmen bei der Wahl.

§9 Abstimmungen im Fachschaftsrat
(1) Alle gewählten Mitglieder haben jeweils eine Stimme im Fachschaftsrat.
§16 Wahldurchführung (3) Jeder Wähler hat eine Stimmenanzahl, die 2/3 der Bewerberanzahl entspricht (aufrunden der Stimmanzahl). Mindestens erhält jeder Wähler 8 Stimmen, es sei denn die Bewerberzahl ist geringer, dann ist diese zu verwenden. Er kann einem Kandidaten oder einer Kandidatin maximal eine Stimme geben. §17 Ergebnis der Wahl (1) Mitglieder des Fachschaftsrates werden die Kandidaten, die mindestens ein Zehntel der Wähler gültig gewählt hat (runden zugunsten der Kandidaten).
neu:(2) Sollten weniger als 12 Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erreichen, so wird der FSR auf 12 Mitglieder aufgefüllt, wobei die Kandidaten mit den meisten Stimmen zuerst nachrücken.
(3) Der Fachschaftsrat muss aus mindestens vier Physik-Studenten/Physik- Studentinnen und vier Mathematik-Studenten/Mathematik-Studentinnen bestehen. Dies ist auch beim Nachrücken in §17(2neu) zu beachten. Ausnahme: Es entfallen auf weniger als vier Kandidaten der Mathematik- oder Physikstudenten bzw. Mathematik- oder Physikstudentinnen mindestens eine Stimme.
(4) Wenn die Zahl der Kandidaten kleiner ist als 12, dann verfügt der Fachschaftsrat abweichend von §6 Absatz 2 entsprechend weniger Mitglieder.
(5) Das Ergebnis stellt der Wahlausschuss offiziell und öffentlich zugänglich auf der Startseite der Webseite und per Rundmail an die gesamte Fachschaft fest.
(11/4/4)

  • Meinungsbild: Halten wir das Konzept eines unbeschränkten FSRs prinziell für sinnvoll? (15/4/0)
  • Probleme mit dem vorgestellten Konzept und Anregungen für neues Konzept:
    • zu „offenes“ Konzept: Obergrenze für den FSR höher zu setzen, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt, aber mehr Leute in den FSR können
    • Kommunikation innerhalb des FSRs erst verbessern und nicht Satzungsänderung erzwingen

Verschiebung der Wahlen

  • Verschiebung der Wahlen in den Winter, um Wahlbeteiligung zu erhöhen und mehr Erstis in den FSR zu holen
  • weiterer Vorteil: Ersti Woche wird nicht einem „frischen“ FSR übergeben, sondern ist eher das „Abchlussprojekt“
  • Nachteil: Erstis trauen sich so zeitig im Studium vielleicht nicht die FSR-Arbeit zu

Wahlkommission

  • bisher nur 2 Leute für die Wahlkommission
  • wir brauchen noch einen weiteren!

Ende der Sitzung um 19:35

fsr sitzung protokoll

  • Zuletzt geändert: vor 3 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)